Wahl des neu zu bildenden Landeselternbeirat (LEBK) in der Kindertagespflege
Durch das Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) am 23. November 2024, wurde der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung erstmals in Baden-Württemberg gesetzlich verankert.
Die bevorstehende Wahl des Landeselternbeirats findet durch eine Onlinewahl zwischen dem 06.03. und 12.03.2025 statt.
Unter folgendem Links finden Sie weiterführende Informationen und ein Link zur Kandidatur:
Informationsübersicht: Landeselternbeirat in der Kindertagesbetreuung (LEBK)
Schreiben zur Wahl des LEBK vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Am Donnerstag, den 25 Juli 2024 wurde die zweite Anschlussqualifizierung durch eine feierliche Zertifikatsübergabe beendet. Neun Kindertagespflegepersonen aus dem Alb-Donau-Kreis haben auf freiwilliger Basis an der Weiterbildung teilgenommen und diese mit Erfolg abgeschlossen. Nach einer fünfjährigen Tätigkeit in der Kindertagespflege, können sie sich „Fachkraft in der Kindertagespflege“ nennen.
Wir gratulieren den Kindertagespflegepersonen und wünschen Ihnen in Ihrer weiteren pädagogischen Tätigkeit alles Gute.