(Kinder)Tagespflege in anderen geeigneten Räumen

Merkmale institutioneller Betreuung verbunden mit den Qualitätsvorteilen der Kindertagespflege

Selbstständig tätige Tagespflegepersonen bieten in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen für Eltern mit Kindern von 0 -14 Jahren, mit dem Schwerpunkt bei den 0 -3 Jährigen, passgenaue Betreuungslösungen, die sich an den jeweiligen Arbeitszeiten und den individuellen Bedürfnissen von Kindern und Eltern orientieren. Von mehreren Tagespflegepersonen können bis zu 9 Kinder gleichzeitig betreut werden, wobei insgesamt bis zu 15 Kinder angemeldet sein können.
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen kann sowohl in gemeindeeigenen Räumen oder in einer angemieteten Wohnung umgesetzt werden. Den Kindern sollte jeweils ein getrennter Ruhe- und Spielraum zur Verfügung stehen; zudem sind ein Küchen-, Ess- und Sanitärbereich einzuplanen. Die Räume werden kindgerecht gestaltet, möbliert und mit Spielmaterial ausgestattet. Hierzu können Kommunen oder Tagespflegepersonen Investitionszuschüsse des Landes Baden-Württemberg beantragen.

Ihre Vorteile:
Geringe Investitions- und Betriebskosten: In der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen gelten ähnliche Bestimmungen wie bei der Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson, daher fallen Investitions- und Betriebskosten wesentlich geringer aus als bei größeren Einrichtungen wie Kindergärten oder Kinderkrippen.